Intensivpflege in Pforzheim
Wenn Beatmung oder Überwachung rund um die Uhr nötig sind, muss das kein Klinikaufenthalt bedeuten. Wir versorgen intensivpflichtige Menschen 1:1 in ihrer eigenen Wohnung – in Pforzheim und im Enzkreis.
1:1-Versorgung, die zu Hause funktioniert
Außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V, abgestimmt mit Ihren behandelnden Ärzten und der Krankenkasse. Ein festes Team, das den Menschen und seine Geräte kennt.
Freie Kapazität im EnzkreisWas außerklinische Intensivpflege bedeutet
Intensivpflege zu Hause richtet sich an Menschen, die dauerhaft beatmet werden oder deren Vitalfunktionen ständig überwacht werden müssen – etwa nach einem Schlaganfall, bei neurologischen Erkrankungen wie ALS, nach einer Querschnittlähmung oder bei chronischen Lungenerkrankungen. Statt in einer Klinik oder Einrichtung findet die Versorgung dort statt, wo Sie sich am wohlsten fühlen: in Ihrer eigenen Wohnung in Pforzheim oder im Enzkreis.
Eine examinierte Pflegefachkraft ist dabei ausschließlich für einen Menschen da – 1:1, in Schichten, rund um die Uhr. Sie überwacht Beatmung und Vitalwerte, versorgt die Trachealkanüle, gibt Medikamente und reagiert sofort, wenn ein Gerät Alarm schlägt.
Wer zahlt die Intensivpflege?
Die außerklinische Intensivpflege ist eine Leistung der Krankenkasse nach § 37c SGB V – nicht der Pflegekasse. Sie wird ärztlich verordnet, von der Krankenkasse nach einer Begutachtung am Wohnort genehmigt und vollständig übernommen; für Versicherte ab 18 Jahren fällt lediglich die gesetzliche Zuzahlung an, die auf 28 Tage im Jahr begrenzt ist. Liegt zusätzlich ein Pflegegrad vor, kommen Pflegegeld, Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel der Pflegekasse hinzu. Wie Verordnung, Genehmigung und Zuzahlung im Einzelnen funktionieren, erklären wir im Ratgeber Wer zahlt die Intensivpflege zu Hause?
Beatmung und Trachealkanüle – die Fachbegriffe kurz erklärt
- Invasive Beatmung: Das Beatmungsgerät ist über eine Trachealkanüle angeschlossen – einen Schlauch, der durch einen kleinen Schnitt in der Luftröhre am Hals (Tracheostoma) eingeführt wird. Sie ist bei Langzeitbeatmung der Regelfall. Die Pflegekraft überwacht Druck, Volumen und Alarme des Geräts und wechselt Schläuche und Filter.
- Nicht-invasive Beatmung (NIV): Die Beatmung erfolgt über eine Maske, oft nur nachts oder stundenweise – etwa bei chronischen Lungenerkrankungen oder Muskelerkrankungen.
- Absaugen und Sekretmanagement: Wer eine Kanüle trägt, kann Sekret oft nicht selbst abhusten. Es wird mit einem Absauggerät entfernt – je nach Bedarf mehrmals täglich. Lagerung, Inhalation und Atemtherapie verringern die Sekretbildung.
- Kanülenwechsel und Cuffdruck: Die Kanüle wird regelmäßig gewechselt; die Manschette (Cuff), die sie in der Luftröhre abdichtet, wird mehrmals täglich kontrolliert, damit die Schleimhaut nicht geschädigt wird.
- Weaning und Dekanülierung: Die schrittweise Entwöhnung von der Beatmung und die spätere Entfernung der Kanüle. Beides findet in spezialisierten Zentren statt; wir begleiten die Phase davor und danach zu Hause und dokumentieren so, dass die Ärzte den Verlauf beurteilen können. Mehr dazu im Ratgeber Beatmungsentwöhnung und Potenzialerhebung.
So beginnt die Versorgung
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Erstgespräch und VerordnungKostenfrei, gerne noch in der Klinik oder Reha. Wir klären Bedarf, Wohnsituation und Wünsche. Ihr Arzt verordnet die außerklinische Intensivpflege nach § 37c SGB V – nach der ärztlichen Potenzialerhebung.
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Genehmigung und MD-BegutachtungWir reichen Verordnung und Antrag bei der Krankenkasse ein. Der Medizinische Dienst begutachtet bei Ihnen zu Hause; wir bereiten den Termin vor und sind dabei.
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VersorgungsplanungAbstimmung mit Klinik, Hausarzt, Geräteversorger und Therapeuten. Pflegebett, Geräte und Notfallkonzept stehen, bevor Sie entlassen werden.
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Start mit festem TeamEin kleines, gleichbleibendes Team übernimmt – die erste Schicht auf Wunsch noch in der Klinik zur persönlichen Übergabe. Sie kennen die Gesichter, und wir kennen Ihre Routinen.
Häufige Fragen zur Intensivpflege
Wer zahlt die Intensivpflege zu Hause?
Die Krankenkasse. Außerklinische Intensivpflege ist eine Leistung nach § 37c SGB V, nicht der Pflegekasse. Für Versicherte ab 18 Jahren fällt eine gesetzliche Zuzahlung an, die auf 28 Tage im Jahr begrenzt ist. Ausführlich erklärt in unserem Ratgeber zur Kostenübernahme.
Ist die Versorgung wirklich rund um die Uhr besetzt?
Ja. Die 1:1-Versorgung läuft in Schichten, sodass zu jeder Zeit eine examinierte Pflegefachkraft anwesend ist. Für Ausfälle halten wir eine Rufbereitschaft vor.
Was ist, wenn ich noch in der Klinik liege?
Das ist der häufigste Fall. Wir kommen gerne in die Klinik, sprechen mit dem Entlassmanagement und organisieren die Überleitung nach Hause.
Können Angehörige weiterhin mitpflegen?
Selbstverständlich. Wir schulen Angehörige an den Geräten und sprechen gemeinsam ab, welche Aufgaben Sie übernehmen möchten und welche wir sicher übernehmen.
Was passiert bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst?
Der Medizinische Dienst prüft vor Ort, ob die Versorgung an Ihrem Wunschort sichergestellt ist – Platz, Strom, Notfallkonzept, Personal. Wir bereiten den Termin mit Ihnen vor und sind dabei. Was genau geprüft wird, erklärt unser Ratgeber zur Wohnform-Erhebung.
Antworten auf die häufigsten Fragen
Ausführliche Beiträge zu Kosten, Anträgen und Rechten – verständlich erklärt.