Leistungen

Betreuung und Entlastung

Leistungen, die pflegende Angehörige entlasten – von der stundenweisen Betreuung bis zur Vertretung im Urlaub. Vieles davon ist auch ohne Pflegegrad möglich.

Damit Pflege zu Hause tragbar bleibt

Wer einen Angehörigen pflegt, braucht Pausen. Wir übernehmen stundenweise oder tageweise – in Pforzheim und im Enzkreis – und rechnen die meisten Leistungen direkt mit der Pflegekasse ab.

Kurzfristig verfügbar
Verhinderungspflege
Wir übernehmen, wenn Angehörige Urlaub, Termine oder einfach eine Pause brauchen – stundenweise oder tageweise nach § 39 SGB XI.
Begleitung
Zu Arztterminen, Behörden, zum Einkauf oder zum Spaziergang – verlässlich und ohne Zeitdruck.
Entlastungsbetrag
131 € monatlich nach § 45b SGB XI für Betreuung und Alltagshilfe – wir rechnen direkt mit der Kasse ab.
Beratungseinsatz § 37 Abs. 3
Der Pflichtbesuch für Pflegegeldempfänger – bei Ihnen zu Hause, mit praktischen Tipps, auch wenn Sie sonst keine Leistungen von uns beziehen.

Welche Entlastung Ihnen zusteht – und wer sie bezahlt

Die Pflegeversicherung hält mehrere Bausteine bereit, die pflegende Angehörige entlasten. Viele davon bleiben ungenutzt, weil sie kaum jemand kennt. Zwei Finanzierungswege decken fast alles ab:

Entlastungsbetrag
131 € im Monat, ab Pflegegrad 1, ansparbar bis Ende Juni des Folgejahres.
  • Fester Betreuungsnachmittag pro Woche
  • Begleitung zu Terminen und Einkäufen
  • Hilfe im Haushalt
  • Bei Pflegegrad 1 auch Körperpflege
Entlastungsbetrag richtig nutzen →
Gemeinsamer Jahresbetrag
3.539 € im Jahr für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege, ab Pflegegrad 2, frei aufteilbar.
  • Vertretung im Urlaub oder bei Krankheit
  • Stundenweise Entlastung über das ganze Jahr
  • Kurzzeitpflege nach dem Krankenhaus
  • Verfällt am 31. Dezember – rechtzeitig planen
Verhinderungspflege beantragen →
  • Beratungseinsatz (§ 37 Abs. 3 SGB XI): Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen – halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, vierteljährlich bei Pflegegrad 4 und 5. Wir kommen zu Ihnen, beantworten Fragen, zeigen Entlastungsmöglichkeiten und bestätigen den Besuch gegenüber der Kasse. Kostenfrei, freie Wahl des Dienstes. Alles zum Beratungseinsatz
  • Betreuung ohne Pflegegrad: Auch als Privatleistung möglich, zum Beispiel Begleitung zu Terminen oder eine feste Betreuungszeit in der Woche – mit transparentem Preis vorab.

Alle Leistungen bieten wir in Pforzheim und den Gemeinden des Enzkreises an. Wer die Betreuung übernimmt, bleibt möglichst gleich – auch hier arbeiten wir mit festen Bezugspersonen. Wir erklären Ihnen im Erstgespräch, was in Ihrer Situation möglich ist, und kümmern uns um die Abrechnung.

Häufige Fragen zur Entlastung

Muss ich den Entlastungsbetrag selbst beantragen?

Nein. Sie reichen die Rechnung bei der Pflegekasse ein – oder Sie treten den Anspruch an uns ab, dann rechnen wir direkt mit der Kasse ab und Sie haben keinen Aufwand. Was alles über den Entlastungsbetrag finanziert werden kann, zeigt der Ratgeber zum Entlastungsbetrag.

Wie kurzfristig ist Verhinderungspflege möglich?

Planbare Vertretungen, etwa für den Urlaub, melden Sie uns am besten einige Wochen vorher. Bei kurzfristigen Ausfällen, zum Beispiel durch Krankheit, versuchen wir, innerhalb weniger Tage zu helfen.

Kann ich Betreuung auch nur stundenweise buchen?

Ja. Viele Familien nutzen einen festen Nachmittag in der Woche oder einzelne Stunden für Termine. Bei stundenweiser Verhinderungspflege unter acht Stunden am Tag läuft das Pflegegeld sogar ungekürzt weiter.

Muss ich Kunde sein, um den Beratungseinsatz bei Ihnen zu machen?

Nein. Sie haben freie Wahl, welcher zugelassene Pflegedienst den Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführt. Rufen Sie an, nennen Sie Pflegegrad und Adresse – wir schlagen Termine vor, in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

Was ist, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?

Betreuung und Begleitung sind auch als Privatleistung möglich, mit transparentem Preis vorab. Parallel helfen wir beim Antrag auf einen Pflegegrad – rückwirkend ab dem Antragsmonat stehen dann Entlastungsbetrag und weitere Leistungen zur Verfügung.

Wir sind für Sie da
Persönliche Beratung, kostenfrei und unverbindlich.