Ratgeber

Pflegegrad beantragen – so läuft es ab

Pflege organisieren 6 Minuten Lesezeit Stand September 2026
Kurz gesagt

Der Antrag ist formlos und geht an die Pflegekasse bei Ihrer Krankenkasse – ein Anruf genügt. Entscheidend ist das Datum der ersten Kontaktaufnahme, denn Leistungen werden rückwirkend ab dem Ersten dieses Monats gezahlt. Die Pflegekasse muss innerhalb von 25 Arbeitstagen entscheiden.

25 Tage
Arbeitstage bis zur Entscheidung der Pflegekasse
1 Woche
Begutachtungsfrist im Krankenhaus
70 €
je Woche Verzögerung an Sie
1 Monat
Widerspruchsfrist nach dem Bescheid

Ein Pflegegrad ist der Schlüssel zu fast allen Leistungen der Pflegeversicherung – vom Pflegegeld über den Pflegedienst bis zur Verhinderungspflege. Trotzdem wird der Antrag oft wochenlang aufgeschoben: aus Unsicherheit, aus Scheu vor Formularen, oder weil niemand weiß, wo er anfangen soll. Dabei ist der erste Schritt der einfachste von allen. Dieser Beitrag führt Sie vom Anruf bis zum Bescheid und zeigt, worauf es bei der Begutachtung wirklich ankommt.

Schritt 1: Antrag stellen – formlos und sofort

Den Antrag stellen Sie bei der Pflegekasse. Sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt und hat dieselbe Telefonnummer. Der Antrag ist formlos – ein Anruf, eine E-Mail oder ein kurzer Brief reichen. Die Kasse schickt Ihnen anschließend ein Formular zu, das Sie in Ruhe ausfüllen können.

Wer darf den Antrag stellen? Die pflegebedürftige Person selbst. Angehörige können das übernehmen, wenn sie bevollmächtigt sind oder eine gesetzliche Betreuung besteht. In der Praxis genügt es oft, wenn Angehörige den Antrag im Namen der betroffenen Person stellen und diese ihn später unterschreibt.

Warum Sie nicht auf Formulare warten sollten: Das Datum der ersten Kontaktaufnahme ist das Antragsdatum. Alle Leistungen werden rückwirkend ab dem Ersten dieses Monats gezahlt. Wer am 28. eines Monats anruft, bekommt für den ganzen Monat Pflegegeld; wer bis zum 3. des Folgemonats wartet, verliert einen kompletten Monat. Bei Pflegegrad 3 sind das 599 €.

Eine Formulierung, die Sie direkt übernehmen können:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich für [Name, Geburtsdatum, Versichertennummer] Leistungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI. Ich bitte um Feststellung des Pflegegrads und um Zusendung der erforderlichen Unterlagen.

[Ort, Datum, Unterschrift – ggf. „in Vertretung, Vollmacht liegt bei“]

Bewahren Sie einen Nachweis über das Datum auf – bei einem Anruf notieren Sie Uhrzeit und Namen der Gesprächspartnerin, bei einer E-Mail den Sendebericht.

Schritt 2: Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst

Nach dem Antrag beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD) mit der Begutachtung. Bei privat Versicherten übernimmt das Medicproof. Sie erhalten einen Terminvorschlag; die Begutachtung findet zu Hause statt, also dort, wo die Pflege tatsächlich stattfindet. Sie dauert in der Regel 45 bis 90 Minuten.

Wer sollte dabei sein? Die Person, die im Alltag am meisten hilft – meist ein Angehöriger. Sie kennt die Situation besser als jeder Bericht. Wenn bereits ein Pflegedienst tätig ist, kann auch eine Pflegefachkraft teilnehmen; ihre Einschätzung hat beim Gutachter Gewicht. Goldstadt Care bietet Familien, die wir bereits versorgen, diese Begleitung an.

Die Gutachterin oder der Gutachter stellt Fragen zum Alltag, sieht sich Wohnung und Hilfsmittel an und bittet gegebenenfalls, einzelne Bewegungen zu zeigen: Aufstehen vom Stuhl, ein paar Schritte gehen, Arme heben. Es geht nicht um eine medizinische Untersuchung, sondern darum, wie viel Hilfe im Alltag nötig ist.

Wie der Pflegegrad berechnet wird: die sechs Module

Seit 2017 wird nicht mehr gemessen, wie viele Minuten Pflege am Tag nötig sind, sondern wie selbstständig jemand ist. Dafür gibt es sechs Lebensbereiche („Module“), die unterschiedlich stark gewichtet werden:

Modul Lebensbereich Gewichtung
1 Mobilität 10 %
2 Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 7,5 %*
3 Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 7,5 %*
4 Selbstversorgung 40 %
5 Umgang mit krankheits- und therapiebedingten Anforderungen 20 %
6 Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte 15 %

* Von Modul 2 und 3 geht nur das jeweils höhere Ergebnis in die Bewertung ein.

Aus den gewichteten Punkten ergibt sich eine Gesamtzahl zwischen 0 und 100, die den Pflegegrad bestimmt:

Pflegegrad Gesamtpunkte Bedeutung
Pflegegrad 1 12,5 – 26,9 geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Pflegegrad 2 27 – 47,4 erhebliche Beeinträchtigung
Pflegegrad 3 47,5 – 69,9 schwere Beeinträchtigung
Pflegegrad 4 70 – 89,9 schwerste Beeinträchtigung
Pflegegrad 5 90 – 100 schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Der entscheidende Hinweis: Bewertet wird die Selbstständigkeit, nicht die Diagnose. Zwei Menschen mit derselben Erkrankung können unterschiedliche Pflegegrade haben – je nachdem, wie gut sie ihren Alltag noch allein bewältigen. Ein dicker Ordner mit Arztberichten hilft weniger als eine genaue Beschreibung, wobei im Alltag Hilfe nötig ist.

Das Modul Selbstversorgung (Waschen, Ankleiden, Essen, Toilettengang) macht allein 40 Prozent aus. Wer hier realistisch beschreibt, was nicht mehr ohne Hilfe geht, hat den größten Hebel.

So bereiten Sie sich vor – Checkliste

1. Pflegetagebuch führen – die wirksamste Einzelmaßnahme. Notieren Sie ein bis zwei Wochen lang, bei welchen Verrichtungen Hilfe nötig war, wie oft und wie lange. Das Tagebuch schützt vor der häufigsten Falle bei der Begutachtung: dem Vergessen. Nach Wochen der Pflege erscheint vieles „normal“, was der Gutachter als Hilfebedarf werten würde.

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Pflegetagebuch zum Ausdrucken
Wochenraster nach den sechs Modulen der Begutachtung, zwei Seiten A4. Kein Formular, keine Anmeldung.

PDF herunterladen

2. Unterlagen bereitlegen: aktueller Medikamentenplan, Arzt- und Krankenhausberichte, Liste der Hilfsmittel (Rollator, Duschhocker, Inkontinenzmaterial), falls vorhanden der Schwerbehindertenausweis.

3. Alle Beteiligten einbeziehen: Sprechen Sie vorab mit der Hausärztin oder dem Hausarzt, damit der Befundbericht an die Pflegekasse die Situation vollständig wiedergibt.

4. Den schlechtesten realistischen Tag beschreiben. Das ist der häufigste Fehler: Viele Menschen möchten vor dem Gutachter nicht hilflos wirken und beschönigen ihre Situation – oder haben ausgerechnet am Begutachtungstag einen guten Tag. Beschreiben Sie, wie es an schlechten Tagen ist, und wie oft solche Tage vorkommen. Das ist keine Übertreibung, sondern das, was das Gutachten abbilden soll.

5. Angehörige lassen erzählen. Wer pflegt, sollte beim Termin ergänzen, wenn etwas fehlt – auch wenn die pflegebedürftige Person es anders darstellt.

Fristen und was passiert, wenn die Kasse sie reißt

Die Pflegekasse muss Ihnen die Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich mitteilen. In dringenden Fällen gelten kürzere Fristen für die Begutachtung:

  • Eine Woche, wenn sich die Person im Krankenhaus oder Hospiz befindet, ambulant palliativ versorgt wird oder Angehörige Pflegezeit beim Arbeitgeber angekündigt haben.
  • Zwei Wochen, wenn die Person zu Hause lebt und Pflegezeit oder Familienpflegezeit angekündigt wurde.

Überschreitet die Pflegekasse die Frist, ohne dass Sie selbst dafür verantwortlich sind, muss sie Ihnen 70 € für jede begonnene Woche der Verzögerung zahlen – automatisch, ohne Antrag. Das gilt nicht, wenn die Person in einer vollstationären Einrichtung lebt und bereits mindestens Pflegegrad 2 hat.

Bescheid zu niedrig? Widerspruch einlegen

Rund jeder dritte Widerspruch gegen einen Pflegegrad-Bescheid hat Erfolg. Wenn Sie den Eindruck haben, die Einstufung entspricht nicht der Realität, gehen Sie so vor:

  1. Frist notieren: Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids bei der Pflegekasse eingehen.
  2. Gutachten anfordern: Sie haben Anspruch auf das vollständige Gutachten. Oft liegt es dem Bescheid bereits bei; wenn nicht, fordern Sie es schriftlich an.
  3. Fristwahrend widersprechen: Schreiben Sie zunächst nur „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein. Die Begründung reiche ich nach.“ Damit ist die Frist gewahrt.
  4. Begründung nachreichen: Vergleichen Sie das Gutachten Modul für Modul mit Ihrem Pflegetagebuch. Wo weicht die Einschätzung vom Alltag ab? Genau das schreiben Sie in die Begründung – konkret und mit Beispielen.

Häufig folgt eine erneute Begutachtung. Wird der Widerspruch abgelehnt, bleibt die Klage vor dem Sozialgericht; sie ist für Versicherte gerichtskostenfrei.

Was das für Sie in Pforzheim und im Enzkreis bedeutet

Wer beim Antrag oder beim Widerspruch Unterstützung möchte, hat einen gesetzlichen Anspruch auf kostenlose Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Trägerunabhängig übernimmt das der Pflegestützpunkt Pforzheim, Westliche Karl-Friedrich-Str. 7, 75172 Pforzheim, Telefon 07231 393800. Für den Enzkreis gibt es eigene Pflegestützpunkte, unter anderem in Mühlacker und Remchingen. Eine Übersicht aller Anlaufstellen finden Sie in unserem Beitrag Pflege in Pforzheim und im Enzkreis.

Wenn Sie schon wissen, dass Sie einen Pflegedienst brauchen werden, lohnt sich ein Gespräch vor dem Begutachtungstermin. Wir schätzen mit Ihnen den voraussichtlichen Versorgungsbedarf ein, helfen beim Pflegetagebuch und erklären, welche Leistungen bei welchem Pflegegrad möglich sind – damit Sie in den Termin gehen und wissen, was zu erwarten ist. Was Sie ein Pflegedienst danach tatsächlich kostet, erklären wir hier.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es bis zum Pflegegrad?

Die Pflegekasse muss Ihnen die Entscheidung spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags mitteilen. Liegt die pflegebedürftige Person im Krankenhaus oder Hospiz oder wurde Pflegezeit angekündigt, gilt eine Frist von einer Woche für die Begutachtung. Überschreitet die Kasse die Frist ohne Ihr Zutun, muss sie 70 € je angefangener Woche an Sie zahlen.

Ab wann wird Pflegegeld gezahlt?

Rückwirkend ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde – auch wenn die Entscheidung erst Wochen später kommt. Deshalb sollten Sie den Antrag sofort stellen, notfalls telefonisch, und nicht auf Formulare warten.

Was fragt der Medizinische Dienst?

Die Gutachterin oder der Gutachter prüft in sechs Lebensbereichen, wie selbstständig die Person den Alltag bewältigt – von der Mobilität über die Selbstversorgung bis zur Gestaltung des Tages. Gefragt wird nach dem tatsächlichen Alltag, nicht nach Diagnosen. Es gibt keine körperliche Untersuchung im medizinischen Sinn, aber die Gutachter bitten oft, einzelne Bewegungen zu zeigen.

Kann ich Widerspruch einlegen?

Ja, innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids, schriftlich bei der Pflegekasse. Fordern Sie das vollständige Gutachten an, legen Sie zunächst fristwahrend ohne Begründung Widerspruch ein und reichen Sie die Begründung nach, sobald Sie das Gutachten gelesen haben.

Bekomme ich rückwirkend Geld?

Ja, alle Leistungen der Pflegeversicherung gelten ab dem Antragsmonat. Wird der Pflegegrad im Widerspruchsverfahren erhöht, gilt auch der höhere Pflegegrad rückwirkend ab dem ursprünglichen Antragsdatum.

Sie haben Fragen zu Ihrer Situation?

Wir beraten Sie unverbindlich – telefonisch unter 07231 4404710 oder per E-Mail an info@goldstadt-care.de. Mo–Fr 8–17 Uhr im Büro, pflegerische rufbereitschaft rund um die uhr.

Beratung anfragen
Erstellt von der Redaktion der Goldstadt Care GmbH

Fachliche Prüfung durch die Pflegedienstleitung ausstehend.

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – dieser Beitrag liefert allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegestützpunkt oder Ärztin bzw. Arzt. Grundlage: § 14 SGB XI · § 15 SGB XI · § 18 SGB XI · § 33 SGB XI · Begutachtungs-Richtlinien des GKV-Spitzenverbands.

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