Ratgeber

Pflege in Pforzheim und im Enzkreis – Anlaufstellen und Hilfen im Überblick

Pflege organisieren 5 Minuten Lesezeit Stand September 2026
Kurz gesagt

Erste Anlaufstelle bei allen Pflegefragen in Pforzheim ist der Pflegestützpunkt in der Westlichen Karl-Friedrich-Straße 7 – kostenlos, trägerunabhängig, telefonisch unter 07231 393800. Für den Enzkreis gibt es eigene Pflegestützpunkte über das Landratsamt. Für Kosten, die Kassen nicht decken, ist das Sozialamt zuständig; bei rechtlicher Betreuung die Betreuungsbehörde.

Wer in Pforzheim oder im Enzkreis zum ersten Mal mit Pflege zu tun hat, steht vor einem Geflecht aus Zuständigkeiten: Pflegekasse, Krankenkasse, Sozialamt, Medizinischer Dienst, Pflegestützpunkt, Betreuungsbehörde. Jede Stelle ist für etwas anderes zuständig, und die falsche Tür kostet Wochen. Diese Übersicht ordnet die wichtigsten Anlaufstellen der Region – was sie leisten, wann Sie dorthin gehen und was Sie mitbringen sollten. Alle Kontaktdaten haben wir am 16. September 2026 geprüft; ändert sich etwas, aktualisieren wir diese Seite.

Der erste Anruf: Pflegestützpunkt

Pflegestützpunkte sind die zentrale, kostenlose und trägerunabhängige Beratungsstelle für alle Fragen rund um Pflege (§ 7c SGB XI). Sie beraten zu Leistungen der Pflege- und Krankenversicherung, helfen beim Pflegegradantrag, kennen die Angebote der Region und vermitteln – ohne einen bestimmten Anbieter zu bevorzugen. Wer nicht weiß, wo er anfangen soll, fängt hier an.

Pflegestützpunkt Pforzheim

  • Adresse: Westliche Karl-Friedrich-Str. 7, 75172 Pforzheim
  • Telefon: 07231 393800
  • Träger: Jugend- und Sozialamt der Stadt Pforzheim
  • Leistungen: Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, Hilfe beim Antrag, Vorbereitung auf die MD-Begutachtung, Übersicht anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag, Demenzberatung und Angehörigengruppe, Beratung zu Wohnraumanpassung und Hilfsmitteln

Die Beratung ist telefonisch, persönlich und auf Wunsch auch als Hausbesuch möglich. Ein Termin ist sinnvoll, aber in dringenden Fällen wird auch ohne Termin geholfen.

Pflegestützpunkte im Enzkreis

Der Enzkreis betreibt eigene Pflegestützpunkte in Trägerschaft des Landratsamts, mit Beratungsstandorten unter anderem in Mühlacker und Remchingen sowie regelmäßigen Sprechstunden in weiteren Gemeinden. Die Beratung ist ebenfalls kostenlos und trägerunabhängig. Aktuelle Sprechzeiten, Standorte und Telefonnummern veröffentlicht das Landratsamt Enzkreis auf seiner Website; die zentrale Vermittlung des Landratsamts stellt zum zuständigen Pflegestützpunkt durch.

Pflegekasse und Medizinischer Dienst

Die Pflegekasse ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt und unter derselben Telefonnummer erreichbar. Hier stellen Sie den Antrag auf Pflegegrad, hier werden Pflegegeld, Sachleistungen, Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege bewilligt und abgerechnet. Die Pflegekasse ist auch verpflichtet, Ihnen eine Pflegeberatung nach § 7a SGB XI anzubieten – entweder durch eigene Beraterinnen oder durch Vermittlung an den Pflegestützpunkt.

Der Medizinische Dienst Baden-Württemberg begutachtet im Auftrag der Pflegekasse, welcher Pflegegrad vorliegt, und bei außerklinischer Intensivpflege, ob die Versorgung am Wunschort sichergestellt ist. Sie müssen sich nicht selbst an den MD wenden – er meldet sich nach dem Antrag bei Ihnen. Wie die Begutachtung abläuft, erklärt unser Beitrag Pflegegrad beantragen.

Wenn das Geld nicht reicht: Sozialamt und Hilfe zur Pflege

Reichen Pflegekassenleistungen, Einkommen und Vermögen nicht aus, um die notwendige Pflege zu bezahlen, greift die Hilfe zur Pflege nach § 61 ff. SGB XII. Zuständig ist das Sozialamt:

  • Stadt Pforzheim: Jugend- und Sozialamt der Stadt Pforzheim
  • Enzkreis: Sozialamt des Landratsamts Enzkreis

Der Antrag sollte gestellt werden, bevor die Rücklagen aufgebraucht sind – Hilfe zur Pflege wird nicht rückwirkend gewährt. Mitzubringen sind Bescheid der Pflegekasse, Einkommens- und Vermögensnachweise, Kostenaufstellung des Pflegedienstes oder der Einrichtung. Kinder werden erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro herangezogen; das prüft das Sozialamt selbst.

Das Sozialamt ist auch zuständig für Leistungen der Eingliederungshilfe bei Behinderung und für die Grundsicherung im Alter, die oft parallel infrage kommt.

Demenzberatung, Selbsthilfe und Angehörigengruppen

Pflege zu Hause ist oft einsam. Angehörigengruppen sind der Ort, an dem man Menschen trifft, die dasselbe erleben – und praktische Tipps bekommt, die in keinem Ratgeber stehen.

  • Demenzberatung und Angehörigengruppe des Pflegestützpunkts Pforzheim (siehe oben)
  • Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, angeboten von Wohlfahrtsverbänden und Alzheimer-Initiativen in Pforzheim und im Enzkreis. Sie sind als Angebote zur Unterstützung im Alltag anerkannt und können über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden.
  • Selbsthilfekontaktstelle Pforzheim / Enzkreis: vermittelt Selbsthilfegruppen zu Erkrankungen und Lebenssituationen – von Schlaganfall über Parkinson bis zu Gruppen für pflegende Angehörige. Die Kontaktstelle kennt auch Gruppen für Angehörige beatmeter Menschen.
  • Pflegekurse für Angehörige: Die Pflegekassen sind verpflichtet, kostenlose Pflegekurse anzubieten (§ 45 SGB XI) – auch als individuelle Schulung zu Hause. Fragen Sie bei der Pflegekasse oder dem Pflegestützpunkt nach Terminen in Pforzheim.

Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, rechtliche Betreuung

Wenn ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann – etwa nach einem Schlaganfall oder bei fortgeschrittener Demenz –, brauchen Angehörige eine rechtliche Grundlage, um für ihn zu handeln. Die beste Vorsorge ist eine Vorsorgevollmacht, die vorher erteilt wurde. Fehlt sie, bestellt das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer – häufig ein Angehöriger.

Die Betreuungsbehörde (in Pforzheim bei der Stadtverwaltung, im Enzkreis beim Landratsamt) berät zu Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung, beglaubigt Unterschriften unter Vorsorgevollmachten und unterstützt das Betreuungsgericht bei der Auswahl eines Betreuers. Auch Betreuungsvereine in der Region bieten kostenlose Beratung und Vordrucke.

Ein praktischer Rat: Regeln Sie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, solange es noch geht. Pflegedienste, Kliniken und Kassen fragen im Ernstfall als Erstes danach.

Kliniken und Entlassmanagement

Nach einem Krankenhausaufenthalt ist der Sozialdienst der Klinik der wichtigste Übergabepartner. Die Kliniken in Pforzheim und im Enzkreis verfügen über Entlassmanagement mit Sozialdienst und Überleitungspflege, ebenso die Reha-Einrichtungen der Region. Der Sozialdienst kann Verordnungen veranlassen, Kurzzeitpflege organisieren und den Pflegegradantrag mit verkürzter Frist anstoßen. Sprechen Sie ihn am ersten Tag an – warum das so wichtig ist, erklärt unser Beitrag Nach dem Krankenhaus.

Wer ist wofür zuständig? Eine Kurzübersicht

Ihre Frage Anlaufstelle
Ich weiß nicht, wo ich anfangen soll Pflegestützpunkt
Pflegegrad beantragen, Pflegegeld, Entlastungsbetrag Pflegekasse (bei der Krankenkasse)
Verordnung für Behandlungspflege, Hilfsmittel, Intensivpflege Hausarzt bzw. Klinik → Krankenkasse
Das Geld reicht nicht Sozialamt (Stadt Pforzheim / Landratsamt Enzkreis)
Vollmacht, Betreuung, Patientenverfügung Betreuungsbehörde, Betreuungsverein
Entlassung aus dem Krankenhaus steht an Sozialdienst der Klinik
Austausch mit anderen Angehörigen Angehörigengruppe, Selbsthilfekontaktstelle
Angebote zur Unterstützung im Alltag finden Pflegestützpunkt (führt die Liste anerkannter Angebote)
Pflegedienst für ambulante oder Intensivpflege zugelassene Pflegedienste, z. B. Goldstadt Care

Was das für Sie in Pforzheim und im Enzkreis bedeutet

Sie müssen nicht alle Stellen kennen – Sie müssen die erste kennen. Für fast jede Frage ist das der Pflegestützpunkt, und für alles, was danach kommt, gibt es die richtige Tür. Diese Seite soll Ihnen den Weg dorthin verkürzen.

Goldstadt Care ist kein Ersatz für die trägerunabhängige Beratung – aber wir kennen die Abläufe in Pforzheim und im Enzkreis aus der täglichen Zusammenarbeit mit Pflegekassen, Kliniken und Ämtern. Wenn Sie nach dem Beratungsgespräch wissen, dass Sie einen Pflegedienst brauchen, helfen wir mit dem Antrag, den Verordnungen und der Abrechnung – und sagen Ihnen offen, was die Kassen tragen und was nicht.

Hinweis zu den Kontaktdaten: Stand 16. September 2026. Wir prüfen die Angaben regelmäßig. Wenn Ihnen eine veraltete Angabe auffällt, schreiben Sie uns bitte an info@goldstadt-care.de.

Häufige Fragen

Was kostet die Beratung im Pflegestützpunkt?

Nichts. Pflegestützpunkte beraten nach § 7a und § 7c SGB XI kostenlos und unabhängig von einzelnen Anbietern. Die Beratung steht Pflegebedürftigen, Angehörigen und allen offen, die sich vorsorglich informieren möchten – auch ohne Pflegegrad.

Wohin wende ich mich, wenn ich im Enzkreis wohne?

Der Enzkreis betreibt eigene Pflegestützpunkte, deren Beratung über das Landratsamt Enzkreis organisiert ist – mit Standorten unter anderem in Mühlacker und Remchingen. Die aktuellen Sprechzeiten und Telefonnummern finden Sie auf der Website des Landratsamts oder über die zentrale Vermittlung.

Wer hilft, wenn das Geld für die Pflege nicht reicht?

Das Sozialamt. In Pforzheim ist das Jugend- und Sozialamt der Stadt zuständig, im Enzkreis das Sozialamt des Landratsamts. Dort wird die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII beantragt. Der Antrag sollte gestellt werden, bevor die eigenen Mittel aufgebraucht sind, denn die Hilfe wird nicht rückwirkend gewährt.

Was macht die Betreuungsbehörde?

Sie ist zuständig, wenn ein Mensch seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und keine Vorsorgevollmacht vorliegt. Die Betreuungsbehörde berät zu Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung, beglaubigt Vollmachten und unterstützt das Betreuungsgericht bei der Auswahl eines rechtlichen Betreuers.

Gibt es in Pforzheim Angebote speziell für Angehörige von Menschen mit Demenz?

Ja. Der Pflegestützpunkt Pforzheim bietet Demenzberatung und eine Angehörigengruppe an. Darüber hinaus gibt es Betreuungsgruppen und Helferkreise der Wohlfahrtsverbände und der Alzheimer-Initiative, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können.

Sie haben Fragen zu Ihrer Situation?

Wir beraten Sie unverbindlich – telefonisch unter 07231 4404710 oder per E-Mail an info@goldstadt-care.de. Mo–Fr 8–17 Uhr im Büro, pflegerische rufbereitschaft rund um die uhr.

Beratung anfragen
Erstellt von der Redaktion der Goldstadt Care GmbH

Fachliche Prüfung durch die Pflegedienstleitung ausstehend.

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – dieser Beitrag liefert allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegestützpunkt oder Ärztin bzw. Arzt. Grundlage: § 7a SGB XI · § 7c SGB XI · § 61 ff. SGB XII · Betreuungsorganisationsgesetz.

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