Ratgeber

Entlastungsbetrag – 131 € im Monat, die kaum jemand abruft

Angehörige entlasten 5 Minuten Lesezeit Stand September 2026
Kurz gesagt

Der Entlastungsbetrag beträgt 131 € im Monat und steht allen Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, die zu Hause leben. Er wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet – für Betreuung, Alltagshilfe, Tagespflege oder Kurzzeitpflege. Nicht genutzte Beträge können bis Ende Juni des Folgejahres angespart werden.

131 €
pro Monat, ab Pflegegrad 1
1.572 €
pro Jahr, wenn nichts abgerufen wurde
30. Juni
Restbetrag des Vorjahres verfällt
40 %
der Sachleistung zusätzlich umwandelbar

131 € im Monat, 1.572 € im Jahr – für jeden Menschen mit Pflegegrad, ohne Antrag, ohne Wartezeit. Und trotzdem bleibt ein großer Teil dieses Geldes jedes Jahr bei den Pflegekassen liegen. Die Gründe sind immer dieselben: Viele wissen nicht, dass es den Betrag gibt; andere wissen nicht, wofür sie ihn ausgeben dürfen; und wieder andere scheuen den Aufwand, Belege einzureichen. Dieser Beitrag räumt alle drei Hürden aus dem Weg.

Was der Entlastungsbetrag ist

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI ist eine zweckgebundene Leistung der Pflegeversicherung in Höhe von 131 € monatlich. Anspruch haben alle Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5, die zu Hause – nicht in einer vollstationären Einrichtung – leben. Er ist die einzige Leistung, die schon bei Pflegegrad 1 zur Verfügung steht, und macht ihn damit zum niedrigschwelligsten Einstieg in professionelle Unterstützung.

Der Zweck steht im Namen: Er soll pflegende Angehörige entlasten und Pflegebedürftigen helfen, ihren Alltag selbstständig zu gestalten. Deshalb ist er an bestimmte Verwendungen gebunden.

Wofür er eingesetzt werden darf

Der Entlastungsbetrag kann für vier Arten von Leistungen verwendet werden:

1. Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) Das sind Angebote, die nach Landesrecht anerkannt sind – in Baden-Württemberg nach der Unterstützungsangebote-Verordnung. Dazu gehören Betreuungsgruppen für Menschen mit Demenz, Helferinnen- und Helferkreise, Alltagsbegleiter, Haushaltshilfen und Einzelbetreuung durch geschulte Ehrenamtliche oder Fachkräfte. Ein Anbieter muss ausdrücklich anerkannt sein – fragen Sie nach der Anerkennung, bevor Sie beauftragen.

2. Leistungen ambulanter Pflegedienste Hier gibt es einen wichtigen Unterschied nach Pflegegrad:

  • Bei Pflegegrad 2 bis 5 darf der Entlastungsbetrag beim Pflegedienst für Betreuung, Begleitung und hauswirtschaftliche Versorgung eingesetzt werden – nicht für körperbezogene Pflegemaßnahmen wie Waschen oder Ankleiden (dafür ist die Pflegesachleistung da).
  • Bei Pflegegrad 1 darf er ausnahmsweise auch für körperbezogene Pflege eingesetzt werden, weil es hier kein Sachleistungsbudget gibt.

3. Tages- und Nachtpflege Für Eigenanteile bei teilstationärer Pflege, insbesondere Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten.

4. Kurzzeitpflege Ebenfalls für die Anteile, die die Pflegekasse nicht übernimmt – Unterkunft und Verpflegung während eines Kurzzeitpflegeaufenthalts.

Nicht möglich ist der Einsatz für private Hilfen ohne Anerkennung – die Nachbarin, die einkaufen geht, kann nicht über den Entlastungsbetrag bezahlt werden, es sei denn, sie ist Teil eines anerkannten Helferkreises.

Erstattungsprinzip statt Auszahlung

Der Entlastungsbetrag wird nicht ausgezahlt. Er funktioniert als Kostenerstattung: Sie nutzen eine der zulässigen Leistungen, erhalten eine Rechnung und reichen sie bei der Pflegekasse ein. Die Kasse erstattet den Betrag – bis zur Höhe des verfügbaren Guthabens.

Die meisten Familien wählen den einfacheren Weg: Sie treten den Anspruch an den Anbieter ab. Dann rechnet der Pflegedienst oder die Betreuungseinrichtung direkt mit der Pflegekasse ab, und Sie sehen keine Rechnung. Dafür genügt eine einmalige Abtretungserklärung, die der Anbieter Ihnen vorlegt.

Ansparen und Übertrag ins Folgejahr

Wer den Betrag in einem Monat nicht nutzt, verliert ihn nicht. Nicht verbrauchte Beträge werden innerhalb des Kalenderjahres angesammelt – wer bis Oktober nichts abgerufen hat, hat im November 1.310 € zur Verfügung. Was am Jahresende übrig bleibt, kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Danach verfällt der Rest.

Das macht den Entlastungsbetrag zu einer Reserve für größere Vorhaben: eine Woche Kurzzeitpflege, während die pflegende Tochter im Urlaub ist, oder mehrere Wochen Tagespflege zum Ausprobieren. Ein Blick auf den Kontostand bei der Pflegekasse lohnt sich jeweils im Frühjahr, bevor der Vorjahresrest am 30. Juni verfällt.

Zusätzlich: Umwandlung von Sachleistungen

Wer den Entlastungsbetrag ausgeschöpft hat und weitere Betreuung braucht, kann bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbudgets für Angebote zur Unterstützung im Alltag umwidmen (§ 45a Abs. 4 SGB XI). Bei Pflegegrad 3 sind das bis zu 599 € monatlich zusätzlich – vorausgesetzt, das Budget wird nicht für den Pflegedienst gebraucht. Das ist vor allem für Familien interessant, in denen Angehörige die Körperpflege übernehmen, aber Betreuung und Begleitung dazukaufen möchten.

Anerkannte Angebote in Baden-Württemberg

Welche Angebote als „Unterstützung im Alltag“ gelten, regelt jedes Bundesland selbst. In Baden-Württemberg ist dafür die Unterstützungsangebote-Verordnung (UstA-VO) maßgeblich. Anerkannt werden Angebote, die bestimmte Anforderungen an Schulung, fachliche Begleitung und Versicherungsschutz erfüllen. Die Anerkennung spricht das Landratsamt beziehungsweise die Stadtverwaltung aus.

Für Pforzheim und den Enzkreis heißt das: Anerkannt sind unter anderem Betreuungsgruppen und Helferkreise der Wohlfahrtsverbände, Angebote von Nachbarschaftshilfen und Alltagsbegleitungen sowie zugelassene Pflegedienste. Der Pflegestützpunkt führt eine Übersicht der anerkannten Angebote in der Region. Zugelassene Pflegedienste wie Goldstadt Care gelten automatisch als anerkannt – für sie ist keine gesonderte Anerkennung nötig.

Praxisbeispiel: drei Familien, drei Verwendungen

Frau A., Pflegegrad 1, Königsbach-Stein. Sie kommt mit dem Alltag noch allein zurecht, aber Einkaufen und Putzen werden schwer. Ein Pflegedienst kommt einmal wöchentlich für zwei Stunden Hauswirtschaft – finanziert komplett aus dem Entlastungsbetrag. Weil sie Pflegegrad 1 hat, könnte sie ihn auch für Hilfe beim Duschen einsetzen.

Herr und Frau D., Pflegegrad 3, Pforzheim. Frau D. pflegt ihren demenzkranken Mann. Jeden Mittwoch besucht er eine anerkannte Betreuungsgruppe der Alzheimer-Initiative – vier Stunden, in denen Frau D. Zeit für sich hat. Die Gruppe rechnet direkt über den Entlastungsbetrag ab.

Familie E., Pflegegrad 4, Mühlacker. Der angesparte Entlastungsbetrag des Vorjahres – 1.572 € – deckt im Mai die Unterkunfts- und Verpflegungskosten für zwei Wochen Kurzzeitpflege, während die Familie in den Urlaub fährt. Die Pflegekosten der Kurzzeitpflege kommen aus dem gemeinsamen Jahresbetrag.

Was das für Sie in Pforzheim und im Enzkreis bedeutet

Goldstadt Care bietet in Pforzheim und im Enzkreis alle Leistungen an, die über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden können: stundenweise Betreuung zu Hause, Begleitung zu Arztterminen, Behörden oder zum Spaziergang, hauswirtschaftliche Hilfe und – bei Pflegegrad 1 – auch Unterstützung bei der Körperpflege. Sie treten den Anspruch einmalig an uns ab, wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, und Sie haben keinen weiteren Aufwand.

Viele Familien beginnen mit einem festen Nachmittag in der Woche. Das ist ein guter Anfang: Der Betrag wird sinnvoll genutzt, die Bezugsperson bleibt dieselbe, und wenn der Bedarf steigt, kennen wir uns bereits. Wie der Entlastungsbetrag mit den übrigen Leistungen zusammenspielt, zeigt unser Beitrag Was kostet ein Pflegedienst?

Häufige Fragen

Muss ich den Entlastungsbetrag beantragen?

Nein. Der Anspruch besteht automatisch mit dem Pflegegrad. Sie müssen nur die Rechnungen der genutzten Leistungen bei der Pflegekasse einreichen – oder den Anspruch an den Anbieter abtreten, dann rechnet dieser direkt ab.

Wofür darf ich den Entlastungsbetrag verwenden?

Für Tages- und Nachtpflege, Kurzzeitpflege, Leistungen ambulanter Pflegedienste sowie für landesrechtlich anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag – etwa Betreuungsgruppen, Alltagsbegleiter oder Haushaltshilfen. Bei Pflegegrad 2 bis 5 darf er beim Pflegedienst nicht für körperbezogene Pflege eingesetzt werden, bei Pflegegrad 1 schon.

Kann ich mir den Entlastungsbetrag auszahlen lassen?

Nein. Es handelt sich um einen Erstattungsanspruch, keine Geldleistung. Die Pflegekasse erstattet nur tatsächlich entstandene Kosten für anerkannte Leistungen gegen Beleg.

Was passiert mit nicht genutzten Beträgen?

Sie verfallen nicht sofort. Nicht ausgeschöpfte Beträge eines Kalenderjahres können bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Wer im Laufe eines Jahres nichts abgerufen hat, hat also bis Mitte des nächsten Jahres bis zu 1.572 € zur Verfügung.

Kann ich den Entlastungsbetrag mit anderen Leistungen kombinieren?

Ja. Er kommt zusätzlich zu Pflegegeld, Pflegesachleistung und dem gemeinsamen Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. Außerdem können bis zu 40 Prozent des Sachleistungsbudgets für Angebote zur Unterstützung im Alltag umgewidmet werden.

Sie haben Fragen zu Ihrer Situation?

Wir beraten Sie unverbindlich – telefonisch unter 07231 4404710 oder per E-Mail an info@goldstadt-care.de. Mo–Fr 8–17 Uhr im Büro, pflegerische rufbereitschaft rund um die uhr.

Beratung anfragen
Erstellt von der Redaktion der Goldstadt Care GmbH

Fachliche Prüfung durch die Pflegedienstleitung ausstehend.

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – dieser Beitrag liefert allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegestützpunkt oder Ärztin bzw. Arzt. Grundlage: § 45b SGB XI · § 45a SGB XI · Unterstützungsangebote-Verordnung Baden-Württemberg (UstA-VO).

Wir sind für Sie da
Persönliche Beratung zu Pflege und Intensivpflege – kostenfrei und unverbindlich.