Ratgeber

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI – Pflichttermin bei Pflegegeld

Pflege organisieren 5 Minuten Lesezeit Stand September 2026
Kurz gesagt

Wer ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz zu Hause abrufen – bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich, bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich. Die Kosten trägt die Pflegekasse. Wird der Termin versäumt, kürzt die Pflegekasse das Pflegegeld.

Halbjährlich
bei Pflegegrad 2 und 3
Vierteljährlich
bei Pflegegrad 4 und 5
0 €
Kosten – die Pflegekasse zahlt
Freie Wahl
des Pflegedienstes

Wer einen Angehörigen zu Hause pflegt und dafür Pflegegeld bezieht, bekommt irgendwann Post von der Pflegekasse: Ein „Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI“ sei nachzuweisen. Viele Familien wissen nicht, was das ist, manche fürchten eine Kontrolle. Beides lässt sich schnell klären. Dieser Beitrag erklärt, wer den Termin braucht, wie oft, was dabei passiert – und warum er für viele Familien der nützlichste Termin des Halbjahres ist.

Wer ist verpflichtet – und wer nicht

Die Pflicht hängt davon ab, welche Leistung Sie von der Pflegekasse beziehen:

Situation Beratungseinsatz
Pflegegrad 2–5, reines Pflegegeld (Angehörige pflegen) Pflicht
Pflegegrad 2–5, Kombinationsleistung (Pflegegeld + Pflegedienst) Pflicht
Pflegegrad 1 kein Pflicht, aber Anspruch (halbjährlich, kostenfrei)
Pflegegrad 2–5, reine Pflegesachleistung (nur Pflegedienst) keine Pflicht
Vollstationäre Pflege keine Pflicht

Der Gedanke dahinter: Wer Pflegegeld bezieht, organisiert die Pflege selbst – ohne dass eine Fachkraft regelmäßig hinschaut. Der Beratungseinsatz sorgt dafür, dass mindestens zweimal im Jahr jemand mit pflegerischem Blick vorbeikommt und Unterstützung anbietet.

Wie oft der Termin fällig ist

Pflegegrad Häufigkeit
Pflegegrad 1 halbjährlich (freiwillig)
Pflegegrad 2 halbjährlich
Pflegegrad 3 halbjährlich
Pflegegrad 4 vierteljährlich
Pflegegrad 5 vierteljährlich

Wichtig für die Planung: Der Abrechnungszeitraum ist das Kalenderhalbjahr (Januar–Juni, Juli–Dezember) beziehungsweise das Kalendervierteljahr – nicht „sechs Monate ab dem letzten Termin“. Bei Pflegegrad 3 muss also je ein Besuch im ersten und im zweiten Halbjahr stattfinden. Wer im Juni und im Juli kommt, hat beide Halbjahre abgedeckt.

Was im Termin passiert (und was nicht)

Zuerst das größte Missverständnis: Der Beratungseinsatz ist keine Kontrolle und keine Begutachtung. Die Pflegefachkraft prüft nicht, ob Sie „richtig“ pflegen, sie bewertet nicht den Pflegegrad neu und sie meldet der Pflegekasse keine Mängel. Ihre Aufgabe ist es, Sie zu unterstützen.

Ein typischer Besuch dauert 30 bis 60 Minuten und umfasst:

  • Gespräch über die Pflegesituation: Was läuft gut, wo wird es schwer, was hat sich seit dem letzten Mal verändert?
  • Praktische Tipps: Lagerung, Hautpflege, Hilfe beim Aufstehen, Umgang mit Inkontinenz, Ernährung – konkret an Ihrer Situation.
  • Hilfsmittel: Was würde den Alltag erleichtern? Pflegebett, Duschhocker, Toilettensitzerhöhung, Rollator – und wie man sie beantragt.
  • Sturzprophylaxe: Stolperfallen in der Wohnung, Beleuchtung, Schuhe.
  • Entlastungsmöglichkeiten: Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege, Tagespflege, Pflegekurse für Angehörige – viele Familien erfahren hier zum ersten Mal, welche Leistungen ihnen zustehen.
  • Hinweise auf Beratungsstellen, etwa den Pflegestützpunkt oder Angehörigengruppen.
  • Wenn nötig: der Hinweis, einen höheren Pflegegrad zu beantragen, weil sich der Bedarf erkennbar erhöht hat.

Die Pflegefachkraft dokumentiert den Besuch auf einem Formular und übermittelt es an die Pflegekasse – inzwischen auch elektronisch. Sie erhalten eine Kopie. Die Übermittlung ist der Nachweis, dass der Einsatz stattgefunden hat. Persönliche Inhalte des Gesprächs werden nur mit Ihrem Einverständnis weitergegeben.

Wer den Einsatz durchführen darf

Sie haben freie Wahl. Den Beratungseinsatz dürfen durchführen:

  • zugelassene ambulante Pflegedienste – Sie müssen dort nicht Kunde sein,
  • Beratungsstellen, die von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannt sind,
  • beauftragte Pflegefachpersonen der Pflegekassen sowie
  • bei Pflegegrad 1 und bei Menschen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf auch anerkannte Beratungsstellen mit entsprechender Qualifikation.

Sie sind an keinen bestimmten Dienst gebunden. Wenn Sie mit der Beratung unzufrieden sind, wählen Sie beim nächsten Mal einen anderen Anbieter. Sinnvoll ist es, einen Dienst zu wählen, der bei Bedarf auch die Pflege übernehmen könnte – dann kennen Sie sich schon, wenn es einmal nötig wird.

Beratung per Videokonferenz

Auf Wunsch der pflegebedürftigen Person kann jede zweite Beratung per Videokonferenz stattfinden. Diese Regelung ist befristet bis einschließlich 31. März 2027. Zwei Bedingungen gelten: Die erste Beratung findet immer vor Ort statt, und der Videotermin ist eine Möglichkeit, keine Pflicht – Sie können weiterhin jeden Termin zu Hause wahrnehmen. Für Familien, bei denen die pflegende Person berufstätig ist, kann der Wechsel zwischen Hausbesuch und Video die Terminfindung deutlich erleichtern.

Was passiert, wenn der Termin versäumt wird

Bleibt der Nachweis aus, kann die Pflegekasse das Pflegegeld angemessen kürzen – üblich sind Kürzungen um einen Teil des Monatsbetrags – und im Wiederholungsfall ganz entziehen. In der Praxis erinnern die meisten Pflegekassen vorher schriftlich, und ein nachgeholter Termin heilt die Situation in der Regel. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht.

Praktischer Rat: Legen Sie den Termin früh im Halbjahr, nicht in den letzten Wochen. Wer im Juni oder Dezember anruft, trifft auf volle Terminkalender und riskiert, dass der Besuch ins nächste Halbjahr rutscht. Viele Pflegedienste bieten an, die Folgetermine gleich fest einzuplanen – nehmen Sie das an.

Praxisbeispiel

Herr und Frau B. aus Niefern-Öschelbronn pflegen die Mutter von Frau B., Pflegegrad 3, seit einem Jahr allein. Beim Beratungseinsatz im Frühjahr erzählt Frau B., dass sie nachts kaum noch schläft, weil die Mutter mehrmals aufsteht. Die Pflegefachkraft schlägt ein Niedrigflurbett mit Sensormatte vor (Hilfsmittel, beantragt über die Pflegekasse), erklärt, dass der ungenutzte Entlastungsbetrag der letzten Monate noch bis Ende Juni für stundenweise Betreuung eingesetzt werden kann, und rät, den Antrag auf Pflegegrad 4 zu stellen, weil der nächtliche Hilfebedarf im Gutachten noch fehlt. Drei Monate später ist Pflegegrad 4 bewilligt – und der Beratungseinsatz jetzt vierteljährlich fällig.

Kosten

Für Pflegebedürftige und Angehörige ist der Beratungseinsatz kostenfrei. Der Pflegedienst rechnet ihn direkt mit der Pflegekasse ab. Das gilt auch für den freiwilligen Besuch bei Pflegegrad 1.

Termin in Pforzheim und im Enzkreis vereinbaren

Goldstadt Care führt Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI in Pforzheim und in den Gemeinden des Enzkreises durch – bei Ihnen zu Hause, unabhängig davon, ob Sie sonst Leistungen von uns beziehen. Wir planen auf Wunsch die Folgetermine gleich mit ein und erinnern Sie rechtzeitig, damit kein Halbjahr verloren geht.

Rufen Sie uns an unter 07231 4404710 oder schreiben Sie an info@goldstadt-care.de. Sie nennen uns den Pflegegrad und Ihre Adresse, wir schlagen Termine vor – in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

Häufige Fragen

Ist der Beratungsbesuch Pflicht?

Ja, für alle, die Pflegegeld beziehen – ganz oder als Kombinationsleistung – ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 ist der Besuch freiwillig, kann aber halbjährlich in Anspruch genommen werden. Wer ausschließlich Pflegesachleistungen eines Pflegedienstes nutzt, braucht keinen Beratungseinsatz.

Wie oft muss der Beratungseinsatz stattfinden?

Bei Pflegegrad 2 und 3 einmal je Kalenderhalbjahr, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal je Kalendervierteljahr. Maßgeblich ist der Abrechnungszeitraum, nicht der Abstand zum letzten Termin – ein Besuch im Januar und einer im Dezember erfüllen bei Pflegegrad 3 also beide Halbjahre.

Was kostet der Beratungseinsatz?

Für Sie nichts. Der Pflegedienst rechnet den Einsatz direkt mit der Pflegekasse ab. Das gilt auch für den freiwilligen Besuch bei Pflegegrad 1.

Was passiert, wenn ich den Termin vergesse?

Die Pflegekasse kann das Pflegegeld angemessen kürzen, im Wiederholungsfall ganz entziehen. In der Praxis erinnern die meisten Kassen vorher schriftlich. Holen Sie den Besuch dann so schnell wie möglich nach und informieren Sie die Kasse.

Darf ich den Pflegedienst für die Beratung frei wählen?

Ja. Sie sind an keinen bestimmten Dienst gebunden und müssen auch nicht Kunde des Dienstes sein. Infrage kommen alle zugelassenen Pflegedienste, von den Landesverbänden der Pflegekassen anerkannte Beratungsstellen und beauftragte Pflegefachpersonen.

Kann der Beratungseinsatz per Video stattfinden?

Auf Ihren Wunsch kann jede zweite Beratung per Videokonferenz stattfinden – befristet bis einschließlich 31. März 2027. Die erste Beratung muss immer vor Ort stattfinden.

Sie haben Fragen zu Ihrer Situation?

Wir beraten Sie unverbindlich – telefonisch unter 07231 4404710 oder per E-Mail an info@goldstadt-care.de. Mo–Fr 8–17 Uhr im Büro, pflegerische rufbereitschaft rund um die uhr.

Beratung anfragen
Erstellt von der Redaktion der Goldstadt Care GmbH

Fachliche Prüfung durch die Pflegedienstleitung ausstehend.

Stand: September 2026. Alle Angaben ohne Gewähr – dieser Beitrag liefert allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Beratung durch Pflegekasse, Pflegestützpunkt oder Ärztin bzw. Arzt. Grundlage: § 37 Abs. 3 bis 8 SGB XI · Empfehlungen des GKV-Spitzenverbands zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche.

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